Kontakt Rezeption

Unterkunftsregeln

Firmenname: Village Spišské Bystré
Sitz der Gesellschaft: Michalská 394, 059 18 Spišské Bystré

1. Im Beherbergungsbetrieb darf nur ein Gast untergebracht werden, der am Beherbergungsort Dienstleistungen bestellt und bestätigt hat oder ein Vertragsverhältnis abgeschlossen wurde oder auf den Beherbergungsbetrieb angemeldet ist. Zu diesem Zweck muss er der Empfangsdame bei der Ankunft seinen Personalausweis, Reisepass oder ein anderes gültiges Ausweisdokument im Sinne des Gesetzes Nr. 253/1998 Slg. über die Meldung des Wohnsitzes von Bürgern der Slowakischen Republik und das Register der Einwohner der Slowakischen Republik in der jeweils gültigen Fassung und in Übereinstimmung mit dem Gesetz Nr. 122/2013Z.z vorlegen. über den Schutz personenbezogener Daten und über die Änderung bestimmter Gesetze in der geänderten Fassung.

2. In besonderen Fällen kann die Pension dem Gast auch eine andere Unterkunft als die ursprüngliche Unterkunft anbieten, es sei denn, diese weicht wesentlich von der bestätigten Bestellung ab.

3. Jeder Gast, der kein Staatsbürger der Slowakischen Republik ist, ist gemäß dem Gesetz Nr. 48/2008 Slg. über den Aufenthalt von Ausländern in der jeweils gültigen Fassung verpflichtet, ein offizielles Formular über die Wohnsitzanzeige an der Rezeption auszufüllen und an die Rezeption einzureichen, wobei alle erforderlichen Daten wahrheitsgemäß und vollständig angegeben werden müssen.

4. Bei der Ankunft wird der Betreiber der Pension dem Kunden einen Zimmerschlüssel mit Zimmernummer und einem Schlüssel zum Eingang ausstellen und ihn über die Öffnungszeiten der Einrichtung informieren.

5. Die Unterbringung in der Pension ist nur Personen gestattet, die nicht von Infektionskrankheiten betroffen sind.

6. Aufgrund der bestellten Unterkunft ist die Unterkunft verpflichtet, den Gast ab 14:00 Uhr unterzubringen. spätestens um 18 Uhr.m. Im Falle von unvorhergesehenen Ereignissen und Verspätungen ist es notwendig, die Rezeptionistin unter der Telefonnummer +421 903 566 828 zu kontaktieren. Bis zu diesem Zeitpunkt reserviert er ein Zimmer für den Gast, sofern in der Bestellung oder in Absprache mit dem Beherberger nichts anderes vereinbart wurde.

7. Die Gäste bleiben dem Gästehaus fern und checken ihren Aufenthalt bis spätestens 10:00 Uhr an der Rezeption der Pension aus.m. Bis zu diesem Zeitpunkt wird das Zimmer freigegeben, sofern nicht vorab individuell etwas anderes vereinbart wurde. Wenn der Gast dies nicht tut, kann die Unterkunft den Aufenthalt am nächsten Tag in Rechnung stellen.

8. Gast, der auf eine Unterkunft vor 14:00 Uhr besteht. den vollen Preis für die vorherige Nacht zu zahlen, sofern nicht im Voraus etwas anderes vereinbart wurde.

9. Bei der Belegung des Zimmers im eigenen Interesse wird der Gast den Zustand und die Funktionsfähigkeit der Einrichtungen im Zimmer überprüfen und etwaige Mängel unverzüglich dem Betreiber des Beherbergungsbetriebes melden.

10. Der Gast erklärt sich damit einverstanden, dass die vom Geschäftsführer des Unternehmens autorisierte Dienstmädchen-, Wartungs- oder andere Person das Recht hat, sein Zimmer zum Zwecke der Erfüllung seiner Aufgaben zu betreten.

11. Der Gast bezahlt die bestellte Unterkunft und Leistung gemäß der jeweils gültigen Preisliste im Voraus, spätestens bei der Einschiffung des Gastes, und die Zahlungsbedingungen werden durch individuelle vertragliche Vereinbarungen nicht berührt.

12. Im Zimmer oder in den Räumlichkeiten der Pension darf der Gast ohne Zustimmung des verantwortlichen Arbeitnehmers keine Änderungen an der Einrichtung vornehmen oder Eingriffe in elektrische und andere Anlagen vornehmen.

13. Den Gästen ist es nicht gestattet, ihre eigenen elektrischen, gastragbaren Geräte in der Unterkunft und insbesondere in den Zimmern zu benutzen. Diese Einschränkung gilt nicht für die Verwendung von im Zimmer installierten Elektrogeräten oder tragbaren elektrischen Geräten, die für die persönliche Hygiene des Gastes verwendet werden (Rasierer, Haartrockner usw.).

(14) Insbesondere ist in den Räumlichkeiten der gesamten Pension Folgendes verboten:

  • das Eigentum der Pension zu beschädigen oder zu zerstören, mit technischen oder technologischen Geräten und Ausrüstungen der Pension umzugehen und alle Aktivitäten auszuüben, die die Sicherheit des Eigentums der Pension und der darin anwesenden Personen gefährden
  • Verhalten in einer nicht-sozialen, Hooligan- oder anderweitig inakzeptablen Weise, sei es in Form von verbalen oder physischen Ausdrücken
  • Rauchen (die Möglichkeit des Rauchens nur an einem Ort, der vor dem Eingang des Gebäudes reserviert ist), um Betäubungsmittel und andere Betäubungsmittel und verbotene Substanzen aufzubewahren und mitzunehmen
  • Betreten des Gästehauses mit lebenden Tieren
  • Gegenstände mitbringen oder aufbewahren, die die öffentliche Sicherheit, das Leben und die Gesundheit der Besucher und des Personals der Pension gefährden
  • Verwenden Sie Sportgeräte und Gegenstände größerer Größen (Skier, Schlitten, Fahrräder, Boxen usw.). Diese Gegenstände werden während ihres Aufenthalts im Falle eines Interesses in den Lagerräumen der Unterkunft aufbewahrt
  • öffentliches Glücksspiel organisieren und spielen, politische Flugblätter verteilen
  • Umgang mit offenem Feuer
  • andere Personen, die nicht Gäste der Pension sind, zu verlassen und ihnen eine Unterkunft zur Verfügung zu stellen
  • Schusswaffen und andere gefährliche Gegenstände in die Rente bringen

15. Der Kunde ist verpflichtet, die Bestimmungen dieser Unterkunftsordnung ab dem Zeitpunkt der Anmietung des Zimmers einzuhalten.

(16) Im Falle eines schwerwiegenden Verstoßes hat die Betreiberin des Beherbergungsbetriebs das Recht, noch vor Ablauf des vereinbarten Zeitraums mit sofortiger Wirkung und ohne Erstattung des Beherbergungsbeitrags vom Vertrag über die Erbringung von Beherbergungsleistungen zurückzutreten.

(17 ) Bei Störungen, sei es bei der Einnahme von Alkohol oder anderen Stoffen oder bei mangelnder Anpassungsfähigkeit, hat der Betreiber der Beherbergungseinrichtung mit Unterstützung der SBS oder der Polizei das Recht, den Aufenthalt des Gastes mit sofortiger Wirkung zu beenden.

18. Aus Sicherheitsgründen ist es nicht gestattet, Kinder unter 10 Jahren unbeaufsichtigt von einem Erwachsenen im Zimmer und in anderen Bereichen der Unterkunft zu lassen. Im Falle eines Unfalls oder anderer unvorhergesehener Umstände ist die Person, bei der das Kind in der Rente angemeldet ist, für das Kind verantwortlich.

19. Von 22:00 bis 22:00 bis 06:00 Uhr Die Gäste sind verpflichtet, die Nachtruhe einzuhalten.

20. Gäste können Nur mit Zustimmung des zuständigen Mitarbeiters des Gästehauses Besucher im Zimmer empfangen.

21. Der Immobilienverwalter ist für die Schmuckstücke, das Geld und andere Wertgegenstände nur dann verantwortlich, wenn sie in das Depot der Immobilie gebracht wurden.

22. Vor dem Verlassen des Zimmers ist die Person, die der Aufenthalt bleibt, verpflichtet, die Wasserhähne zu schließen, das Licht im Zimmer und in den angrenzenden Bereichen des Zimmers auszuschalten, die im Zimmer befindlichen Elektrogeräte auszuschalten, die Balkontür zu schließen und zu schließen oder die Eingangstür des Zimmers zu verriegeln und die Schließkarte (oder den Schlüssel) an der Rezeption abzugeben, sofern mit der Leitung des Unterkunftsbereichs nichts anderes vereinbart wurde. Die Rezeptionistin wird die Unterkunftsbereiche inspizieren, wenn der Kunde geht.

23. Der Gast haftet für Schäden, die am Eigentum der Pension gemäß den geltenden Rechtsvorschriften der Slowakischen Republik verursacht werden.

24. Parkplätze stehen zur Verfügung, aber es handelt sich weder um bewachte noch um kostenpflichtige Parkplätze.

25. Änderung des Datums: 10 € / Person ist spätestens 10 Tage vor Beginn des Aufenthalts möglich.

26. Beschwerden, Beschwerden von Gästen, mögliche Kommentare und Vorschläge zur Verbesserung des Betriebs der Beherbergungsbetriebe werden vom Mitarbeiter der Pension Villa Cubach akzeptiert.

ESSEN:

Die Villa Cubach serviert Frühstück von 07:30 bis 10:00 Uhr.

Tarif der Gebühren für verursachte Schäden:

1. Verlust der Schlüssel EUR 50

2. Verstoß gegen das Rauchverbot 100 EUR + sofortige Beendigung des Aufenthalts

3. Sachschäden in Abhängigkeit vom Ausmaß des verursachten Schadens

4. Diebstahl des Unternehmenseigentums in Abhängigkeit von der Art des gestohlenen Gegenstands + Einreichung einer Anzeige bei der Polizei, um ein Strafverfahren wegen Diebstahls einzuleiten.

Unterkunftsordnung gültig ab 01.09.2021 

In Spišský Bystrom 01.09.2021
Unterschrift des Leiters der Unterkunft